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  • AutorenbildSusanne Rey

Visa- und Aufenthaltsgenehmigungen für Nordzypern



Für ihren nächsten Besuch in Nordzypern ist es natürlich eine wichtige Frage, wie lange sie Zeit hier verbringen können, beziehungsweise welche Visa- und Aufenthaltsgenehmigungen möglich sind, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und wie der entsprechende Prozess abläuft.





1) Wie viele Tage ist mein Visum gültig bei Ankunft in Nordzypern?



Es gibt die Optionen von 30 Tagen, 60 Tagen, bis hin zu 90 Tagen, je nach Grund ihres Aufenthalts.

Der Grund ihres Besuchs muss bei Ankunft angegeben werden. In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie den Rückflug im angegebenen Zeitraum nachweisen können.

Die Dauer von 90 Tagen darf ohne eine Aufenthaltsgenehmigung nicht überschritten werden. Sie brauchen selbstverständlich kein Visum, wenn sie über eine legale Aufenthaltserlaubnis verfügen.


Wichtiger Hinweis: Bitte überprüfen Sie immer das Ablaufdatum ihres Reisepasses.

Die Regularien bezüglich Aufenthaltsgenehmigung und Visum, die seit dem 23. Oktober 2019 rechtlich gelten, besagen, dass die Staatsbürger der Länder, die eine Repräsentanz in der Türkischen Republik von Nordzypern besitzt, sowie alle EU Länder einen mindestens für 2 weitere Monate gültigen Reisepass besitzen müssen.

Die Staatsbürger aller anderen Länder benötigen einen mindestens 6 Monate gültigen Reisepass, um sich für ein Visum bei Ankunft zu qualifizieren.


2) Welche Visa Typen werden von der TRNZ vergeben?


A) Touristen Visum


Für alle, die nach Nordzypern für die Absicht eines touristischen Aufenthalts kommen und in einem Hotel, einer privaten Unterkunft oder in einer gemieteten Ferienwohnung verweilen, bekommen automatisch bei Einreise ein Visum für maximal 30 Tage ausgestellt.

Falls sie jedoch nachweisen können, dass eine Vorauszahlung für eine Unterkunft für einen längeren Zeitraum als 30 Tage bereits vor Ankunft geleistet wurde, kann ein Visum zu bis zu 90 Tagen beantragt werden.

Ein Visum für die Dauer von 60 Tagen kann beantragt werden, wenn sie einreisen, um Familie und Verwandte zu besuchen und gemeinsam in deren Haus verbleiben.

Ein Visum für bis zu 90 Tage kann ausgestellt werden für den Zweck von offiziellen Besuchen, Geschäftsterminen, Konferenzen, Seminaren, Meetings, Festivals, Messen, Ausstellungen, Sport Veranstaltungen, Kunst und Kultur Veranstaltungen, Gesundheitstourismus und ähnliche Zwecke.


B) Arbeitserlaubnis Visum


Ausgestellt für 30 Tage für Ausländer, die ins Land kommen mit einer vorbereiteten Arbeitserlaubnis gemäß des für Ausländer geltenden Arbeitsrechts der TRNZ.

Die Bürger deren Staaten ein Konsulat oder eine anderweite Repräsentanz in der TRNZ haben, brauchen einen für mindestens 2 Jahre gültigen Reisepass um dieses Visum zu beantragen.




C) Unternehmensgründungs Visum


Ausländer, die in die TRNZ kommen, um ein Unternehmen zu gründen bekommen ein 30 tägiges Visum, vorausgesetzt, dass sie das zur Unternehmensgründung benötigte Startkapital bei Einreise nachweisen können.

D) Wohnsitz Visa


Die folgenden Arten von Visa können für Ausländer ausgestellt werden, die in die TRNZ kommen, um für eine Aufenthaltserlaubnis auf Basis eines existierenden Wohnsitzeszu beantragen:


  • Visum für einen Familienwohnsitz

Ausländer, die eine Erlaubnis für einen Familienwohnsitz beantragen, können zu diesem Zweck ein Visum bis zu 90 Tagen beantragen.




  • Grundbesitz/ Immobilienbesitz

Diejenigen die nachweisen können, dass sie über ein Grundstück/ eine Immobilie in der TRNZ verfügen, können ein Visum bis zu 90 Tage beantragen.

  • Studenten Visum

Ausländer, die in die TRNZ reisen um eine Aufenthaltserlaubnis für Studenten zu erhalten, kann ein 60-Tage-Visum erteilt werden bei Vorlage einer Studentenregistrierung oder eines Vorregistrierungszertifikats.




  • Visum für gerichtliche und administrative Zwecke

Diejenigen, die in das Land kommen auf Antrag oder Entscheidung von Justiz- oder Verwaltungsbehörden kann ein gültiges Visum für die Dauer ihrer Pflicht gewährt werden.


  • Visum für wissenschaftliche Forschung

Diejenigen, die zur wissenschaftlichen Forschung ins Land kommen kann ein gültiges Visum für die Dauer der Forschung erteilt werden.



  • Visum für Absolventen von Universitäten in der TRNZ

Studenten, die in der TRNZ studiert haben und entweder eines der zweijährigen Hochschulprogramme absolviert hat oder mindestens 3 Jahre in einem der vierjährigen Hochschulprogramme in der TRNC studiert hat, erhalten ein Visum mit einer Gültigkeit von 30 Tagen.




Wenn Sie bereits eine Immobilie in der TRNZ besitzen, empfiehlt es sich eine Aufenthaltsgenehmigung für 1 Jahr zu beantragen.

Dieser Prozess ist simpel und einfach und unsere Anwaltskanzlei „ESA Law Firm“ im eigenen Hause hilft ihnen dabei gerne weiter.


Für genauere Informationen senden Sie uns eine Email, rufen Sie uns jederzeit an und abonnieren Sie unseren Newsletter um keine Neuigkeiten zu verpassen.




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