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Änderungen der Aufenthaltsverordnung im Mai 2025

  • Autorenbild: Susanne Rey
    Susanne Rey
  • 6. Mai
  • 2 Min. Lesezeit



Die Regierung der TRNC hat neue Regelungen zur Aufenthaltsverordnung für Ausländer vorgestellt. Ziel der Änderungen ist es, bürokratische Hürden abzubauen und den Alltag sowohl für Einheimische als auch für ausländische Einwohner spürbar zu erleichtern. Insbesondere Investoren, Familien und Immobilienbesitzer aus dem Ausland sollen künftig von einem klareren und effizienteren Verfahren profitieren.


Wer sich ganz frei und unbegrenzt in Nordzypern bewegen möchte, dem empfehlen wir, sich eine allgemeine Aufenthaltserlaubnis ausstellen zu lassen. Als Besitzer einer Immobilie in Nordzypern funktioniert das völlig problemlos.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Neuerungen im Überblick:


1.    90-Tage-Visum bei Vorlage eines Immobilienkaufvertrags

Ausländer, die bei ihrer Einreise einen beim Finanzamt registrierten Immobilienkaufvertrag vorlegen, erhalten künftig ein Visum für 90 Tage – ähnlich wie Personen mit einer Eigentumsurkunde.


2.    Aufenthaltsbefreiung für ausländische Schüler unter 18 Jahren

Kinder ausländischer Staatsangehöriger, die eine von der Bildungsbehörde anerkannte Grund- oder Sekundarschule besuchen, sind künftig von der Pflicht zur Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung befreit.


3.    Erfordernis eines legalen Aufenthaltsstatus bei Eheschließung mit TRNC-Bürgern

Wer als Ausländer einen Bürger oder eine Bürgerin der TRNC heiratet, kann nur dann von Befreiungen profitieren, wenn sich die Person zum Zeitpunkt der Eheschließung rechtmäßig im Land aufhält.


4.    Verlängerung der Kurzzeit-Aufenthaltsgenehmigungen

Die Erstgenehmigung für einen Kurzzeitaufenthalt bleibt auf ein Jahr beschränkt. Folgegenehmigungen können jedoch nun für bis zu zwei Jahre erteilt werden.


5.    Fünfjährige Aufenthaltsgenehmigung für Eigentümer eingetragener Immobilien

Personen mit auf ihren Namen ausgestellten Eigentumsurkunden können künftig eine Aufenthaltsgenehmigung für fünf Jahre erhalten – ganz ohne Einkommensnachweis.


6.    Zweijährige Aufenthaltsgenehmigung bei registriertem Kaufvertrag – Verlängerung auf fünf Jahre nach Kaufgenehmigung

Liegt ein registrierter Kaufvertrag vor, wird zunächst eine zweijährige Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Nach Genehmigung durch den Ministerrat verlängert sich diese auf fünf Jahre. Voraussetzung bleibt ein nachweisbares monatliches Einkommen in Höhe des Mindestlohns.


7.    Straferlass für minderjährige ausländische Studierende

Für ausländische Schüler unter 18 Jahren, die sich ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung zu lange im Land aufgehalten haben, werden Geldstrafen im Rahmen einer Übergangsregelung erlassen.


8.    Erleichterungen bei Gesundheitskontrollen für ältere Immobilieneigentümer

Für ausländische Immobilienbesitzer über 60 Jahren wird die Pflicht zur jährlichen Gesundheitsuntersuchung gelockert – sie ist künftig nur noch alle fünf Jahre erforderlich.

 
 
 

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